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Pressekonferenz vom 14. Dezember 2007 versuchte im Landtag den Medienvertretern weis zu machen, dass in NRW Opferschutz ein wichtiges Thema ist. Die Wahrheit ist auf www.Endzeiter.de veröffentlicht. |
Pressekonferenz vom 14. Dezember 2007 versuchte im Landtag den Medienvertretern weis zu machen, dass in NRW Opferschutz ein wichtiges Thema ist. Die Wahrheit ist auf www.Endzeiter.de veröffentlicht. |
Pressekonferenz vom 14. Dezember 2007 versuchte im Landtag den Medienvertretern weis zu machen, dass in NRW Opferschutz ein wichtiges Thema ist. Die Wahrheit ist auf www.Endzeiter.de veröffentlicht. |
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Pressekonferenz vom 14. Dezember 2007 versuchte im Landtag den Medienvertretern weis zu machen, dass in NRW Opferschutz ein wichtiges Thema ist. Die Wahrheit ist auf www.Endzeiter.de veröffentlicht. |
Pressekonferenz vom 14. Dezember 2007 versuchte im Landtag den Medienvertretern weis zu machen, dass in NRW Opferschutz ein wichtiges Thema ist. Die Wahrheit ist auf www.Endzeiter.de veröffentlicht. |
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Gedenktafeleinweihung OLG Hamm 17.12.2007 Pressemitteilung des Präsidenten des OLG Hamm vom 17.12.2007 Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat am Montag im Oberlandesgericht Hamm eine Gedenktafel zur Erinnerung an alle Menschen enthüllt, die während der Zeit des Nationalsozialismus durch die Justiz Unrecht erlitten haben.In ihrer Rede wies die Ministerin auf die Rolle der Justiz während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hin. Als hervorstechendes Beispiel nannte sie die brutale Rechtsprechung der damaligen Sondergerichte, die eine Unzahl von Todesurteilen gefällt haben. |
Gedenktafeleinweihung OLG Hamm 17.12.2007 Pressemitteilung des Präsidenten des OLG Hamm vom 17.12.2007 Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat am Montag im Oberlandesgericht Hamm eine Gedenktafel zur Erinnerung an alle Menschen enthüllt, die während der Zeit des Nationalsozialismus durch die Justiz Unrecht erlitten haben.In ihrer Rede wies die Ministerin auf die Rolle der Justiz während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hin. Als hervorstechendes Beispiel nannte sie die brutale Rechtsprechung der damaligen Sondergerichte, die eine Unzahl von Todesurteilen gefällt haben. |
Gedenktafeleinweihung OLG Hamm 17.12.2007 Pressemitteilung des Präsidenten des OLG Hamm vom 17.12.2007 Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat am Montag im Oberlandesgericht Hamm eine Gedenktafel zur Erinnerung an alle Menschen enthüllt, die während der Zeit des Nationalsozialismus durch die Justiz Unrecht erlitten haben.In ihrer Rede wies die Ministerin auf die Rolle der Justiz während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hin. Als hervorstechendes Beispiel nannte sie die brutale Rechtsprechung der damaligen Sondergerichte, die eine Unzahl von Todesurteilen gefällt haben. |
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Pressekonferenz mit Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter
"Erster Bericht der Expertengruppe Opferschutz NRW - Maßnahmen der Landesregierung" am 14. Dezember 2007
- Es gilt das gesprochene Wort -
Ich freue mich sehr, Sie hier begrüßen zu können. Ich möchte Ihnen erste Arbeitsergebnisse der Expertengruppe Opferschutz NRW vorstellen. Deren Ergebnisse haben mir Veranlassung zu verschiedenen Maßnahmen gegeben, die ich unter der Initiative " PRO OPFER" bündeln will.
Dazu gleich mehr.Wie Sie wissen: Die Verbesserung des Opferschutzes hat für die Landesregierung und insbesondere für mich herausragende Bedeutung. Schon im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Opferschutz soll stärker im Strafverfahren berücksichtigt und der Schutz und die Betreuung von Kriminalitätsopfern verbessert werden." Ich habe deshalb im April 2006 die Expertengruppe Opferschutz NRW eingesetzt. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ressorts der Landesregierung, der Staatskanzlei, der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft, der Polizei, der Gerichtshilfe, der Wissenschaft, der Kirchen, gemeinnütziger Organisationen wie des WEISSEN RINGES und der Frauenhilfestruktur an. Vor wenigen Tagen habe ich den ersten Bericht der Expertengruppe dem Landeskabinett vorgelegt. Er macht deutlich: Zwar gibt es bereits eine breite Palette von Opferschutzmaßnahmen des Landes.
Aber es besteht durchaus noch Handlungsbedarf. Solchen haben wir am 11. Dezember 2007 in einer gemeinsamen Kabinettsitzung der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beraten. Sie können daran den hohen Stellenwert erkennen, den wir dem Thema Opferschutz beimessen. Aus dem umfangreichen Bericht der Experten hat sich Handlungsbedarf insbesondere in folgenden Bereichen ergeben: Stärkung der Stellung des Opfers im Ermittlungs- und Strafverfahren, Verbesserung der Vernetzung der Opferschutzangebote und Ausbau der Fortbildung. Die Arbeit der Experten ist aber keineswegs abgeschlossen. Weitere wichtige Themen stehen an, wie zum Beispiel spezielle Hilfen für Verkehrsunfallopfer und Maßnahmen gegen besorgniserregende neue Erscheinungsformen der Kriminalität (u.a. K.O.-Tropfen). Die Umsetzung der ersten Empfehlungen der Experten habe ich bereits in Angriff genommen. Sie erfolgt im Rahmen einer von mir konzipierten Initiative "PRO OPFER", die neben gesetzgeberischen Maßnahmen weitere Anstrengungen zur Verbesserung des Opferschutzes bündeln soll.
So hat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Hamburg und Hessen im Oktober dieses Jahres einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der den Kreis derer erweitert, die Anspruch auf anwaltlichen Beistand auf Staatskosten - einen sog. Opferanwalt - haben. Danach sollen nicht nur wie bislang Opfer eines versuchten Tötungsdelikts oder eines Sexualverbrechens, sondern auch Opfer von Taten der schweren Körperverletzung, des erpresserischen Menschenraubs und der Geiselnahme einen Opferanwalt gestellt bekommen. Bei diesen Erweiterungen handelt es sich um einen Minimalkonsens. Ich sehe da aber noch Prüfungsbedarf. So ist bislang bei Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein Opferanwalt nur vorgesehen, wenn das Opfer das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Abgestellt wird dabei auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Ich meine, es spricht viel dafür, stattdessen auf den Zeitpunkt der Tat abzustellen.
Opfer, die aus nachvollziehbaren Gründen erst später Anzeige erstatten, werden durch die jetzige Regelung benachteiligt. Auch durch eine weitere Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens soll der Opferschutz verbessert werden. Ansprechen möchte ich hier den Gesetzentwurf zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts. Der Gesetzentwurf soll ermöglichen, bei nachträglich eindeutiger Beweislage das Strafverfahren gegen vom Vorwurf des Mordes Freigesprochene wieder aufzunehmen. Wie unerträglich muss es für die Angehörigen eines Ermordeten sein, wenn ein früherer Angeklagter, der freigesprochen wurde, frei herumläuft, obwohl eindeutige Beweise gegen ihn aufgefunden wurden. Das Opfer wird durch die Wiederaufnahme des Prozesses zwar nicht mehr lebendig. Aber es kommt zu einem Abschluss des Verfahrens, der den Angehörigen die Möglichkeit gibt, auch seelisch das Geschehen besser zu verarbeiten. Die Fachleute der Expertengruppe Opferschutz haben sich nachdrücklich für das mit der Gesetzesinitiative verfolgte Ziel ausgesprochen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat kommende Woche mit großer Mehrheit die Einbringung beim Deutschen Bundestag beschließen wird. Ich hoffe, dass auch die Bundesregierung sich diesem wichtigen Anliegen nicht verschließen wird.
Sie sehen, wir haben schon einiges auf den Weg gebracht. Die Verbesserung des Opferschutzes verlangt aber - davon bin ich überzeugt - weitere gesetzgeberische Maßnahmen. So prüfe ich derzeit eine Stärkung des sog. Adhäsionsverfahrens. Dieses ermöglicht dem Opfer einer Straftat zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Ich vermag nicht einzusehen, warum nach der geltenden Rechtslage die Durchführung eines Adhäsionsverfahrens gegen jugendliche Straftäter ausgeschlossen ist. Die Konfrontation des jugendlichen Täters mit dem von ihm angerichteten Schaden hat einen hohen erzieherischen Wert. Es wird ihm nämlich vor Augen geführt, dass es nicht damit getan ist, den Schuldspruch entgegenzunehmen, sondern dass er bei seinem Opfer etwas gut zu machen hat. Deshalb bin ich für eine Einführung des Adhäsionsverfahrens im Jugendstrafverfahren.Weiter denke ich über eine Reform der in der Strafprozessordnung enthaltenen Regelungen zur Ablehnung von Richtern und Sachverständigen nach. Die entsprechenden Vorschriften werden im Rahmen sog.
Konfliktverteidigungen nicht selten zur Verfahrensverzögerung - wenn nicht sogar zur "Torpedierung" des Strafverfahrens - missbraucht. Dass dies zu großen Belastungen für das Opfer der Straftat führt, liegt auf der Hand. Hier gilt es gegenzusteuern. Das sieht die Expertengruppe nicht anders. Missbrauch von Verfahrensrechten zum Nachteil der Opfer wird - natürlich nicht von allen Verteidigern, aber von einigen "schwarzen Schafen" - leider auch im Rahmen der Ausübung des Beweisantragsrechts betrieben. Durch hunderte, wenn nicht gar tausende sachwidrige Anträge wird versucht, das Verfahren zu verzögern oder sogar ein Urteil gänzlich zu verhindern. Opferschutz gebietet demgegenüber eine Sachaufklärung und Wahrheitsfindung sowie einen Verfahrensabschluss in sachlich angemessener Zeit. Ich werde deshalb in Kürze einen Gesetzentwurf zur Reform des Beweisantragsrechts der Strafprozessordung vorlegen. Meine Fachabteilung arbeitet mit Hochdruck daran. Neben gesetzgeberischen Maßnahmen halte ich auch eine Verbesserung der Information der Opfer von Straftaten über ihre Rechte und bestehende Hilfsangebote für wichtig.
In den kommenden Monaten wird eine Internetplattform aufgebaut werden, die jedem Bürger einen einfachen und schnellen Zugriff auf Informationen zu seinen Rechten und den wichtigsten Einrichtungen des Opferschutzes ermöglicht. Nur wenn das Opfer rasch, zentral und verständlich über seine Rechte und Möglichkeiten informiert wird, kann es diese auch nutzen.
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